Welche Operation bei welcher Ärztin/welchem Arzt?

Welche Ärztinnen und Ärzte welche Eingriffe durchführen dürfen, regeln das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) und eine Verordnung der Österreichischen Ärztekammer (ÄsthOp-VO 2013).

Grundsätzlich gilt:

Fachärztinnen und Fachärzte

Fachärztinnen und -ärzte für plastische, ästhetische und rekonstruktive Medizin dürfen alle ästhetischen Operationen durchführen.

Ärztinnen und Ärzte der folgenden Fachrichtungen dürfen nur jene ästhetischen Operationen durchführen, die zu ihrem jeweiligen Sonderfach gehören:

Augenheilkunde und Optometrie
Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Urologie

Eine genaue Auflistung darüber, welche ästhetischen Operationen welche Ärztin/welcher Arzt durchführen darf, finden Sie >hier.

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin dürfen bestimmte ästhetische Operationen nur dann durchführen, wenn sie auf Basis des ÄsthOP-Gesetzes über eine Berechtigung verfügen. 

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