Welche Operation bei welcher Ärztin/welchem Arzt?
Welche Ärztinnen und Ärzte welche Eingriffe durchführen dürfen, regeln das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) und eine Verordnung der Österreichischen Ärztekammer (ÄsthOp-VO 2013).
Grundsätzlich gilt:
Fachärztinnen und Fachärzte
Fachärztinnen und -ärzte für plastische, ästhetische und rekonstruktive Medizin dürfen alle ästhetischen Operationen durchführen.
Ärztinnen und Ärzte der folgenden Fachrichtungen dürfen nur jene ästhetischen Operationen durchführen, die zu ihrem jeweiligen Sonderfach gehören:
Augenheilkunde und Optometrie
Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Urologie
Eine genaue Auflistung darüber, welche ästhetischen Operationen welche Ärztin/welcher Arzt durchführen darf, finden Sie >hier.
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin dürfen bestimmte ästhetische Operationen nur dann durchführen, wenn sie auf Basis des ÄsthOP-Gesetzes über eine Berechtigung verfügen.