Ästhetische Operationen

Wichtige Punkte, die Sie vor einer ästhetischen Operation bedenken sollten:

Aufklärungsgespräch:
Alle Ärztinnen und Ärzte, die berechtigt sind, ästhetische Operationen durchzuführen, haben die Pflicht, ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit Ihnen zu führen. Sie als Patientin oder Patient sind gesetzlich verpflichtet, diese Aufklärung wahrzunehmen. Sie dürfen nicht von sich aus darauf verzichten.
Weil "schön" für jeden Menschen etwas anderes bedeutet, ist es sehr wichtig, dass Sie möglichst genau sagen, was Sie sich von dem Eingriff erwarten. So kann Ihnen die Ärztin/der Arzt am besten erklären, was medizinisch möglich ist und was nicht, welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Methoden haben und mit welchen Risiken, Kosten und Folgekosten Sie rechnen müssen.

Medizinische Indikation:
Stellt Ihre Ärztin/Ihr Arzt eine medizinische Indikation (medizinischen Notwendigkeit) für eine Operation fest, so gelten die allgemeinen Regelungen für Operationen im Krankheitsfall und nicht die speziellen Regeln für ästhetische Operationen.

Kostenvoranschlag:
Ästhetische Operationen werden nicht von der sozialen Krankenversicherung bezahlt, sondern sind privat zu finanzieren. Wie bei anderen Privatleistungen auch können die Preise bei unterschiedlichen Anbietern unterschiedlich hoch sein. Das gilt sowohl für Behandlungen in Ordinationen als auch in Spitälern. Sie sollten daher jedenfalls einen Kostenvoranschlag verlangen, bevor Sie sich für die Durchführung eines Eingriffs entscheiden. Ab einem vorgegebenen Betrag muss Ihnen die Ärztin bzw. der Arzt oder das Spital jedenfalls einen Kostenvoranschlag machen. Genauere Informationen dazu finden Sie >hier.

Komplikationen:
Wie bei jedem chirurgischen Eingriff kann es sein, dass auch eine ästhetische Operation nicht planmäßig verläuft und unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Als Patientin bzw. Patient müssen Sie sich bewusst sein, dass auch Folgekosten nicht vom Sozial- und Krankenversicherungssystem übernommen werden.

Bestätigung:
Nach der Beratung erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung des Aufklärungsgesprächs zur Bestätigung. Diese Bestätigung müssen Sie unterschreiben.

Operationspass:
Nach der Beratung erhalten Sie auch einen Operationspass, in dem alle Operationen und alle Besprechungen mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt festgehalten werden. Der Operationspass muss bei jedem weiteren Arztbesuch im Zusammenhang mit einer ästhetischen Operation vorgelegt werden.
Sie können den Operationspass >hier herunterladen.

Fotodokumentation:
Ihre Ärztin/Ihr Arzt ist verpflichtet, den Zustand vor und nach der ästhetischen Operation mit Fotos zu dokumentieren. Sie sind verpflichtet, diese Fotodokumentation zuzulassen. Die Fotos bleiben selbstverständlich bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, die/der sie nicht ohne Ihre Zustimmung verwenden oder weitergeben darf.

Einwilligung - Fristen:
Ihre Einwilligung zu einer ästhetischen Operation (kosmetische Operation, Schönheitschirurgie, kosmetische Chirurgie, ästhetische Chirurgie, ästhetisch-chirurgischer Eingriff) dürfen Sie frühestens zwei Wochen nach dem Aufklärungsgespräch geben. Die Einwilligung muss von Ihnen und von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt schriftlich bestätigt werden.

Operation - Fristen:
Die Operation darf frühestens einen Tag nach Ihrer schriftlichen Einwilligung stattfinden.

 

HINWEIS: Welche ästhetischen Operationen welche Ärztinnen und Ärzte durchführen dürfen, erfahren Sie >hier.