Ästhetische Behandlungen
Für ästhetische Behandlungen gelten weniger detaillierte Regelungen als für ästhetische Operationen. Bei ästhetischen Behandlungen müssen keine Fristen eingehalten werden. Aufklärung, Einwilligung und Durchführung können am selben Tag erfolgen.
Selbstverständlich können Sie aber auch bei geplanten ästhetischen Behandlungen von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt Bedenkzeit verlangen, wenn Sie sich nach dem Aufklärungsgespräch nicht gleich entscheiden möchten.
Ästhetische Behandlungen - Ärzte
Grundsätzlich dürfen alle Ärztinnen und Ärzte ästhetische Behandlungen durchführen.
Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierte Ärztinnen/Ärzte dürfen ästhetische Behandlungen durchführen, sofern sie über die entsprechende Ausbildung verfügen und keine fachmedizinische Einschränkung vorliegt.
Fachärztinnen/Fachärzte dürfen jene ästhetischen Behandlungen durchführen, die zu ihrem jeweiligen Fachgebiet gehören.